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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14   

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https://dejure.org/2014,25766
OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14 (https://dejure.org/2014,25766)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2014 - 2 M 41/14 (https://dejure.org/2014,25766)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2014 - 2 M 41/14 (https://dejure.org/2014,25766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung wegen negativer Vorbildwirkung

  • rechtsportal.de

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung wegen negativer Vorbildwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der Teilrücknahme einer Baugenehmigung hinsichtlich der Regelung über die Betriebszeiten einer Spielhalle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung wegen negativer Vorbildwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 876
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2003 - 1 L 431/02

    Spielhalle, Sperrzeit, Spielbank

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14
    § 2 SperrzeitVO LSA geht davon aus, dass im Regelfall dem Bedürfnis der Allgemeinheit nach dem Besuch einer Spielhalle durch Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr hinreichend Rechnung getragen ist (OVG LSA, Urt. v. 20.02.2003 - 1 L 431/02 -, juris RdNr. 27).

    Es kommt darauf an, wie der Betrieb in die Umgebung hineinpasst (OVG LSA, Urt. v. 20.02.2003 - 1 L 431/02 -, a.a.O. RdNr. 28).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14
    Insbesondere im Baurecht ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung anerkannt, wenn ein bereits ausgeführtes baurechtswidriges Vorhaben als negatives Vorbild dient oder zu dienen droht, eine Nachahmung befürchten lässt und die Anordnung dazu dient, Fehlschlüsse anderer Bauinteressenten über die Rechtslage zu vermeiden (OVG MV, Beschl. v. 06.02.2008 - 3 M 9/08 -, juris RdNr. 12; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O. RdNr. 782).

    Hierbei kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass bereits der äußere Anschein des Nichteinschreitens, der durch das Vorhandensein der Anlage vermittelt wird, die Vorbildfunktion auslöst (OVG MV, Beschl. v. 06.02.2008 - 3 M 9/08 -, a.a.O. RdNr. 14).

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14
    Diese Frist beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - BVerwG GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; OVG LSA, Beschl. v. 27.04.2011 - 2 M 7/11 - n.v.).
  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14
    Sie beginnt damit regelmäßig erst nach Abschluss eines Anhörungsverfahrens (BVerwG, Urt. v. 20.09.2001 - BVerwG 7 C 6.01 -, juris).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14
    Wie die Antragstellerin zutreffend ausführt, reichen zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs vernünftige Gründe des Allgemeinwohls aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.1996 - 1 BvR 744/88 u.a. -, juris RdNr. 84).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (OVG NW, Beschl. v. 30.03.2009 - 13 B 1910/08 -, juris RdNr. 2).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.03.2011 - 2 M 7/11

    Einstweilige Anordnung bei ehrverletzenden Äußerungen eines Bürgermeisters über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2014 - 2 M 41/14
    Diese Frist beginnt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - BVerwG GrSen 1.84 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; OVG LSA, Beschl. v. 27.04.2011 - 2 M 7/11 - n.v.).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 M 41/14 -, juris m. w. N.).

    Es kommt auch nicht darauf an, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 M 41/14 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - 2 M 69/17

    Rücknahme einer Baugenehmigung für eine Aufschüttung

    Das besondere öffentliche Interesse ist mit dem gegenläufigen Interesse des Betroffenen am Fortbestand der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs abzuwägen (vgl. Beschl. d. Senats v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, juris RdNr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.08.2023 - 2 M 73/23

    Rücknahme einer Baugenehmigung

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zur Begründung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (Beschluss des Senats vom 2. September 2014 - 2 M 41/14 - juris Rn. 7).

    Auch hierdurch können Fehlvorstellungen über die Rechtslage oder über die Bereitschaft der zuständigen Behörde, gegen Rechtsverstöße einzuschreiten, und damit eine Nachahmungsgefahr ausgelöst werden (Beschluss des Senats vom 2. September 2014 - 2 M 41/14 - a.a.O. Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2016 - 2 M 44/16

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Hindernissen

    Den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügt jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält (Beschl. d. Senats v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, LKV 2014, 559 [560], RdNr. 7 in juris, m.w.N.).(Rn.12).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (Beschl. d. Senats v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, LKV 2014, 559 [560], RdNr. 7 in juris, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 2 M 76/18

    Anordnung der sofortigen Vollziehung der nachträglichen Befristung eines

    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (Beschl. d. Senats v. 30.03.2017 - 2 M 11/17 -, juris, RdNr. 6, u. v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, juris, RdNr. 7, jew. m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.01.2017 - 3 A 674/16

    Sperrzeit; Verkürzung; öffentliches Bedürfnis; besondere öffentliche Verhältnisse

    Es kommt danach darauf an, wie der Betrieb in seine Umgebung hineinpasst (SächsOVG, Beschl. v. 17. September 2015 - 3 A 283/15 -, juris Rn. 6 m. w. N.; Beschl. v. 14. Oktober 2015 - 3 A 136/15 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 2. September 2014 - 2 M 41/14 -, juris Rn. 12 m. w. N.; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 2. November 2012 - 22 NE 12.1954 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 10. März 2014 - 4 Bs 435/13 -, juris Rn. 77).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.08.2018 - 3 M 230/18

    Widerruf der Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes

    Diese Abwägung ist der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vorbehalten (zum Ganzen: OVG LSA, Beschl. v. 30.03.2017 - 2 M 11/17 - juris, RdNr. 6, u. v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, juris, RdNr. 7, jew. m.w.N.).
  • OVG Bremen, 15.12.2015 - 2 B 104/15

    Anfechtung der Sperrzeitaufhebung für eine Diskothek - Baugenehmigung;

    Der allgemeinen Sperrzeitregelung liegt dabei die Annahme zugrunde, dass das Bedürfnis der Allgemeinheit für Vergnügungsstätten in aller Regel bis zum Beginn der allgemein festgesetzten Sperrzeit befriedigt werden kann (BVerwG, Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, BVerwGE 101, 157 -166; Urteil vom 23.09.1976 - 1 C 7.75 -, [...]; OVG LSA, Beschluss vom 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 3 M 497/14

    Untersagung des Befahrens eines Binnensees mit sog. Jetskis

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zur Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob die für die sofortige Vollziehung angeführten Gründe erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 02.09.2014 - 2 M 41/14 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 A 284/15

    Sperrzeitverkürzung; Spielhalle; besondere örtliche Verhältnisse; Kohärenzgebot;

    Es kommt danach darauf an, wie der Betrieb in die Umgebung hineinpasst (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 2. September 2014 - 2 M 41/14 -, juris Rn. 12 m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 09.05.2019 - 4 B 363/18

    Öffentliches Interesse am Sofortvollzug einer Wohnsitzauflage für Asylbewerber

  • OVG Sachsen, 14.10.2015 - 3 A 136/15

    Spielhalle; Sperrzeitverkürzung; besondere örtliche Verhältnisse; Nachtleben

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